Über Zulassung und Entlassung
33,1 % aller Zivis, die 2019 zugelassen wurden, hatten die RS bereits bestanden und waren als ausgebildete Soldaten in die Armeeformationen eingeteilt, als sie das Zulassungsgesuch stellten (2018: 36,5 %). Weil der Anteil der Zivis, die ihr Gesuch während der RS gestellt haben, stabil geblieben ist (2018: 14,6 %), stellten erstmals mehr als die Hälfte aller Zivis ihr Gesuch bereits vor der RS (2018: 48,9 %).
Mit der Revision des Zivildienstgesetzes soll die Zahl der Zulassungen insgesamt substantiell sinken. Der Bundesrat will insbesondere die Wechsel zum Zivildienst «nach RS» deutlich verringern. Wer aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten kann, soll diesen Entscheid möglichst frühzeitig fällen und Staat und Gesellschaft nicht mit militärischen Ausbildungskosten belasten. Da sich ein Gewissenskonflikt aber auch manifestieren kann, wenn bereits ein Teil der Militärdienstleistung erbracht ist, muss der grundrechtliche Anspruch auf einen zivilen Ersatzdienst gewahrt sein. Zulassungen zum Zivildienst bleiben deshalb während der gesamten Dauer der Militärdienstpflicht möglich, doch steigt der Anspruch an die Erbringung des Tatbeweises zum Gewissenskonflikt, je später der Wechsel stattfindet.
Zeitpunkt der Gesuchseinreichung 2019
Zulassungen zum Zivildienst
Zivis leisten ihre Diensttage vollständig: 4384 der 4445 Zivis, die per 1.1.2020 ordentlich entlassen wurden, hatten sämtliche zu leistende Diensttage tatsächlich erbracht (2018: 98,2 %). Dies zeigt, dass das Bundesamt ZIVI den Zivildienst konsequent vollzieht. Die Anzahl Zulassungen betrug 6088 und nahm 2019 um 1,9 % ab (2018: Abnahme um 8,5 % resp. 6205 Zulassungen).
Per 31.12.2019 gab es total 52 983 Zivis (2018: 50 878). Zivis werden dazu aufgefordert, ihre Diensttage frühzeitig zu leisten. Das wirkt: Rund die Hälfte (26 118) aller Zivis, nämlich 49,3 % (2018: 47,4 %), hatten Ende 2019 bereits alle Diensttage geleistet. Sie bleiben jedoch bis zur ordentlichen altersbedingten Entlassung zivildienstpflichtig, um im Falle von Katastrophen und Notlagen zum Assistenzdienst aufgeboten werden zu können.