161 Einsatzbetriebe weniger

Ein Blick auf die Einsatzbetriebe

Weniger Einsatzbetriebe, ist dies eine schlechte Nachricht? Nein, das Angebot von Plätzen und die Nachfrage danach sollen ausgewogen sein. Zivis sollen weiterhin möglichst viele Einsätze in den bestehenden Schwerpunktprogrammen «Pflege und Betreuung» sowie «Umwelt- und Naturschutz» leisten. Um dies sicherzustellen, bewirtschaftet das Bundesamt ZIVI das Angebotsportfolio laufend und hat 2019 verschiedene Steuerungsmassnahmen ergriffen.

Einerseits anerkennt das Bundesamt ZIVI seit dem 1. Juli 2019 nur noch gezielt neue Einsatzbetriebe. Damit wird verhindert, dass sich die Zivis auf immer mehr Einsatzplätze verteilen und somit der einzelne Einsatzbetrieb immer seltener einen Zivi einsetzen kann. Die Ausnahme zu dieser Regel: Für Einsätze in Notlagen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Coronakrise sind Neuanerkennungen von Einsatzbetrieben möglich.

Anderseits hat das Bundesamt ZIVI bestehende Anerkennungen widerrufen oder Einsatzbetriebe haben sich selbst zurückgezogen – besonders Landwirtschaftsbetriebe, da sie kaum Zivis gefunden hatten.

Dank dieser Massnahmen konnte das Verhältnis zwischen Zivis und Einsatzplätzen stabilisiert werden. Zivis haben nach wie vor genügend Einsatzmöglichkeiten. Dass jederzeit ein gewisser Überhang an angebotenen Einsatzplätzen besteht, ist eine Steuerungsmöglichkeit. So lässt sich sicherstellen, dass Zivildiensteinsätze keine bestehenden lohnwirksamen Arbeitsplätze gefährden oder die Wettbewerbsbedingungen verfälschen.

Einsatzbetriebe und Einsatzplätze

Einsatzbetriebe und Einsatzplätze
1102 Inspektionen im Jahr 2019
161 Einsatzbetriebe weniger

Inspektionen

Angekündigte und unangekündigte Inspektionen

Bei der Inspektion überprüfen die fachlich spezialisierten Mitarbeitenden der Regionalzentren schwergewichtig, ob Einsatzbetriebe und Zivis im konkreten Einsatz alle rechtlichen und administrativen Regeln einhalten. Zusätzlich überprüft das Bundesamt ZIVI gesuchstellende Betriebe im Rahmen des Anerkennungsverfahrens und sporadisch die Anerkennung bereits anerkannter Betriebe. Neben dem Aspekt der Kontrolle von Rechtskonformität stehen die Regionalzentren in regelmässigem Dialog mit ihren Einsatzbetrieben, um die Wirkung der Zivi-Einsätze zugunsten von Gesellschaft und Umwelt weiter zu optimieren.

Von den 2019 durchgeführten 1102 Inspektionen erfolgten 1025 unangekündigt. Beanstandungen betrafen hauptsächlich geringfügige Mängel in der Administration der Zivildiensteinsätze: Der Einsatzbetrieb setzte den Zivi für Tätigkeiten ein, die leicht vom Pflichtenheft abweichen, oder er verrechnete irrtümlicherweise Spesen für die Verpflegung am Montagmorgen oder am Freitagabend. Das Bundesamt ZIVI bringt gravierende Verstösse bei den zuständigen zivilen Strafuntersuchungsbehörden konsequent zur Strafanzeige. Es tut dies insbesondere, wenn begründeter Verdacht besteht, dass die Verstösse Einsatzbetrieben, Zivis oder Dritten einen unrechtmässigen Vorteil verschaffen. Die Zahl der Strafanzeigen gegen Einsatzbetriebe bewegt sich pro Jahr im einstelligen Bereich.

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